Veranstaltungen
Online-Formate. Austausch und Weiterbildung ohne Anreise.
Fokusgruppen, Webinare und TÜV-Seminare zu Legal Tech und KI – meist online, mit Praxisfällen und Raum für Ihre Fragen.

ÜberblickDrei Formate, drei Aufgaben
Zwischen den Treffen vor Ort bietet der Hub drei Online-Formate – je nachdem, wie tief Sie einsteigen möchten.
- FokusgruppeOnline über mehrere Sitzungen an einem konkreten Fall arbeiten – je nach Gruppe offen oder für Mitglieder.
- WebinarKompakte Impulse aus Praxis und Markt – einzelne Termine, online.
- TÜV-SeminarWeiterbildung zu KI und Legal Tech mit dem TÜV Rheinland – über die Academy.

Fokusgruppen
Eine feste Runde. Ein konkreter Fall.
Dieselbe Runde arbeitet über mehrere Sitzungen an einer Frage – an einem echten Fall statt an Theorie. Aktuell: „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ mit Verwaltung, Justiz, Wissenschaft und Unternehmen.
Fokusgruppen-TermineAm Beispiel VerwaltungsverfahrenSo läuft eine Sitzung
Eine Sitzung der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ dauert 90 Minuten und findet über Microsoft Teams statt.
Anmeldung im Kalender – den Teams-Link erhalten Sie nach der Anmeldung.
Kurze Impulse aus der Praxis zum Einstieg.
Diskussion an konkreten Fragen, mit Raum für Ihre eigenen Erfahrungen.
Die nächste Sitzung knüpft an; wer neu dazukommt, ist ebenso willkommen. Die Gruppe erhält Unterlagen und Updates.
Ihr NutzenWas Sie mitnehmen
Für Kanzleien, Rechtsabteilungen, Verwaltung und Justiz
- Erfahrungen anderer Häuser, bevor Sie investieren
- Ein realistisches Bild, was heute schon funktioniert – und wo die Grenzen liegen
- Kontakte zu Organisationen mit ähnlichen Vorhaben
- Regelmäßiger Austausch, ohne jedes Mal zu reisen
Für Legal-Tech- und KI-Anbieter
- Hören, an welchen Stellen Anwender:innen tatsächlich Unterstützung suchen
- Fragen zu Recht, Organisation und Technik aus erster Hand
- Die eigene Perspektive einbringen – in der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ sind Unternehmen ausdrücklich eingeladen
SzenarioEin typischer Fall
- Ausgangsfrage
Eine Behörde möchte Antragsverfahren mit KI unterstützen und braucht einen Überblick über Erfahrungen, Grenzen und Anbieter.
- So unterstützt der Hub
In der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ tauschen sich Verwaltung, Justiz und Anbieter aus; der Hub wählt Themen und Gäste aus.
- Möglicher nächster Schritt
Ein realistisches Bild, was heute schon funktioniert – und Kontakte zu Behörden mit ähnlichen Vorhaben.
TÜV-Seminare und AcademyWeiterbildung mit Nachweis
In Kooperation mit dem TÜV Rheinland bietet der Hub Weiterbildung zu KI und Legal Tech an. Für die Kurse der Academy wird ein Teilnahmenachweis nach § 15 FAO ausgestellt.
Weiterbildung ist auch eine Frage der Organisation: Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, nach besten Kräften für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen.
- 5 Fortbildungsstunden pro Jahr in der Mitgliedschaft (je nach Paket)
- 10 % Rabatt für Mitglieder auf weitere Academy-Kurse
- TÜV-Zertifikat „KI für Juristen – Legal AI Expert (TÜV)“
Kurz erklärtHäufige Fragen
Was sind Fokusgruppen?
Fokusgruppen treffen sich regelmäßig online oder vor Ort zum Erfahrungsaustausch zu einem bestimmten Thema, etwa für kleine und mittelständische Kanzleien, Rechtsabteilungen oder öffentliche Verwaltung und Justiz.
Wie trete ich einer Fokusgruppe bei?
Das hängt von der Gruppe ab. Offen ausgeschriebene Sitzungen – wie die der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ – buchen Sie im Kalender. Fokusgruppen für Mitglieder treten Sie in „Mein Hub“ bei.
Was brauche ich für die Teilnahme?
Die Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ trifft sich über Microsoft Teams; den Link erhalten Sie nach der Anmeldung. Eine Anreise ist nicht nötig.
Kann ich auch später einsteigen?
Ja. In der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ sind neue Teilnehmende ausdrücklich willkommen, auch wenn sie die vorherige Sitzung nicht besucht haben.
Sind die Kurse als Fortbildung anerkannt?
Für die Kurse der Academy wird ein Teilnahmenachweis nach § 15 FAO ausgestellt. Auch für die Teilnahme am German Legal Tech Summit wird ein Teilnahmenachweis nach § 15 FAO ausgestellt.
Bei der nächsten Sitzung dabei sein
Melden Sie sich im Kalender an – oder fragen Sie uns, welches Format zu Ihrer Frage passt.
