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Zwei Frauen im Gespräch bei einem Empfang in einer Galerie

Fragen zur Mitgliedschaft

Häufige Fragen

Antworten zu Mitgliedschaft, Laufzeit, Zahlung, Veranstaltungen, Concierge und Fortbildung.

Kurz gesagtDas Wichtigste auf einen Blick

Verbindlich sind die AGB.
ThemaAntwort
Laufzeit12 Monate, sofern nicht anders vereinbart; Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate
Kündigung3 Monate zum Ende der Laufzeit, schriftlich oder per E-Mail an info@germanlegaltechhub.com
ZahlungJährlich im Voraus, alle Preise zzgl. Umsatzsteuer
Fortbildung5 Stunden pro Jahr über die Academy (nicht in Partner – Anbieter), Teilnahmenachweis nach § 15 FAO
ErmäßigungFür Behörden, Justiz, Studium und Referendariat, mit Nachweis bei der Buchung
ConciergeFür Mitglieder kostenlos
Auf AnfrageStrategische Netzwerkpartnerschaft und Start-up-Konditionen

Häufige FragenAlle Fragen nach Themen

Allgemein

Was ist der German Legal Tech Hub?

Der German Legal Tech Hub ist das kuratierte Netzwerk für Legal Tech und Legal AI in Deutschland. Wir bringen Anwält:innen, Unternehmensjurist:innen, Legal-Tech-Unternehmen, Justiz und Verwaltung zusammen – um sich zu vernetzen, voneinander zu lernen und die Zukunft der Rechtsbranche gemeinsam zu gestalten.

Wo ist der Hub tätig?

Bundesweit. Der Sitz ist in Hannover; Veranstaltungen und Treffen finden in Städten in ganz Deutschland und online statt – 2026 bisher in 13 Städten.

Für wen ist der German Legal Tech Hub gedacht?

Für alle, die im Recht arbeiten und Technologie sinnvoll einsetzen wollen: Kanzleien jeder Größe, Rechtsabteilungen, Justiz und Verwaltung, Legal-Tech-Anbieter sowie Studierende und Referendar:innen. Die Formate sind so angelegt, dass Anwender:innen und Anbieter ins Gespräch kommen.

Wie kann ich teilnehmen?

Offene Formate wie die Roadshows buchen Sie direkt im Kalender. Für kuratierte Formate wie den Inner Circle fragen Sie einen Platz an. Mitglieder nutzen zusätzlich Fokusgruppen, den Concierge und ihre Leistungen, zum Beispiel Summit-Tickets.

Wie hängen Hub und Summit zusammen?

Der German Legal Tech Summit ist das jährliche Flagship-Event in Hannover, veranstaltet von der German Legal Tech Summit GmbH. Der Hub ist das ganzjährige Netzwerk: Roadshows, Inner Circle, Fokusgruppen, Academy und Concierge. 2026 findet der Summit am 3. Dezember im HCC Hannover statt.

Dürfen Mandatsdaten in ein KI-Werkzeug eingegeben werden?

Nur unter den Voraussetzungen des § 43e BRAO: Der Zugang muss für die Dienstleistung erforderlich sein, der Anbieter sorgfältig ausgewählt und per Vertrag in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Bei Anbietern im Ausland muss der Geheimnisschutz vergleichbar sein; dient der Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat, braucht es die Einwilligung der Mandantin oder des Mandanten. Die BRAK empfiehlt, wo möglich nur abstrakte Anfragen zu stellen und Dokumente vorher zu anonymisieren – das bloße Entfernen von Namen reicht oft nicht.

Muss ich Mandant:innen über den Einsatz von KI informieren?

Nach den Hinweisen der BRAK (Stand Dezember 2024) besteht berufsrechtlich keine allgemeine Pflicht. Pflichten können sich aber aus dem Vertrag oder dem Wettbewerbsrecht ergeben. Die BRAK empfiehlt einen transparenten Umgang und im Zweifel eine vertragliche Regelung.

Ist Legal AI ein Hochrisiko-KI-System nach der KI-Verordnung?

In der Kanzlei in aller Regel nicht. Anhang III Nr. 8 der KI-Verordnung erfasst KI-Systeme, die Justizbehörden bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Recht unterstützen – nicht die Anwaltschaft. Unabhängig davon gelten die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) und die Transparenzpflichten (Art. 50).

Wer steht hinter dem German Legal Tech Hub?

Der German Legal Tech Hub ist eine GmbH mit Sitz in Hannover. Geschäftsführer sind Jörg Offenhausen, Dr. Benedikt Epe Quarch und Dietmar Neidig; zu den Initiatoren gehören außerdem Thorsten Ramus, Matthias Hunecke und Roger Cericius. Das ganze Team mit Advisory Board finden Sie unter Team.

Ab wann lohnt sich Vertragsautomatisierung?

Eine feste Schwelle gibt es nicht. Entscheidend ist, ob viele Verträge desselben Typs entstehen und ob abgestimmte Muster vorliegen. Prüfen Sie, ob die Pflege der Vorlagen in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Verträge steht – und wer diese Pflege übernimmt.

Reicht eine elektronische Signatur für jeden Vertrag?

Nein. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, ersetzt nur die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur die Unterschrift (§ 126a BGB). Für manche Erklärungen ist die elektronische Form ganz ausgeschlossen, etwa für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB). Wo keine Form vorgeschrieben ist oder Textform genügt, reichen einfachere Verfahren.

Darf KI Verträge eigenständig freigeben?

Rechtlich verbietet das keine allgemeine Regel, die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen. Üblich ist, dass KI Abweichungen vom eigenen Playbook markiert und Jurist:innen über Abweichungen entscheiden. Wer Verträge vollständig automatisiert freigibt, sollte die Grenzen genau festlegen und Stichproben vorsehen.

Braucht eine kleine Rechtsabteilung Legal Operations?

Ja, nur in anderem Umfang. Schon ein zentraler Eingang für Anfragen, einfache Abrechnungsregeln für externe Kanzleien und zwei, drei Kennzahlen schaffen Überblick. Eine eigene Legal-Operations-Stelle ist dafür nicht nötig.

Muss der Betriebsrat beteiligt werden, wenn wir ein Ticketsystem einführen?

Wenn das System geeignet ist, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen, hat ein vorhandener Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Das ist bei Systemen, die Bearbeitungszeiten je Person erfassen, regelmäßig zu prüfen. Klären Sie das früh mit Personalabteilung und Betriebsrat.

Welche KI-Pflichten koordiniert die Rechtsabteilung?

Häufig die Bestandsaufnahme der genutzten KI-Systeme, die Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO (seit Februar 2025), die Transparenzpflichten nach Art. 50 (seit August 2026) und die Vorbereitung auf Hochrisiko-Anwendungen, etwa im Personalbereich. Deren Pflichten gelten nach der Änderung der KI-Verordnung ab dem 2. Dezember 2027.

Wer steht hinter dem German Legal Tech Hub?

Die German Legal Tech Hub GmbH mit Sitz in Hannover. Sie wird von den Co-Managing Directors Dr. Benedikt Epe Quarch, Jörg Offenhausen und Dietmar Neidig geführt. Seit Juli 2026 wird der Hub als Innovationsnetzwerk aus Mitteln der Europäischen Union (EFRE) und durch das Land Niedersachsen gefördert.

Mitgliedschaft

Welche Mitgliedschaften gibt es?

Für Legal-Tech-Anbieter (Partner – Anbieter), für Kanzleien und Unternehmen (Partner – Corporate/Kanzlei, bis zu vier benannte Personen), für Einzelpersonen sowie vergünstigt für Behörden und Justiz und für Studierende und Referendar:innen. Strategische Netzwerkpartnerschaften und Start-up-Konditionen gibt es auf Anfrage.

Wer kann eine ermäßigte Mitgliedschaft buchen?

Beschäftigte aus Behörden, Justiz und dem öffentlichen Sektor sowie Studierende und Referendar:innen. Beide Mitgliedschaften gelten jeweils für eine Person und enthalten dieselben Leistungen wie die persönliche Mitgliedschaft.

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft?

Je nach Paket: Summit-Tickets, priorisierter Zugang zu Roadshows, Zugang zu Inner-Circle-Formaten, Fortbildungsstunden nach § 15 FAO, Matchmaking und Concierge sowie Zugang zum Netzwerk. Die Leistungen je Paket finden Sie im Vergleich.

Welchen Nachweis brauche ich für die Ermäßigung?

Sie laden den Nachweis bei der Buchung hoch – zum Beispiel eine Studienbescheinigung oder eine Bestätigung Ihres Dienstherrn. Wir prüfen ihn vor der Freischaltung.

Wie lange läuft eine Mitgliedschaft?

Die Mindestlaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate. Sie verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

Wie kann ich kündigen?

Schriftlich oder per E-Mail an info@germanlegaltechhub.com, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Welche Mitgliedschaft passt zu mir?

Das hängt davon ab, wer Mitglied wird: Legal-Tech-Anbieter wählen Partner – Anbieter. Kanzleien, Rechtsabteilungen und Unternehmen, die mehrere Personen einbinden, wählen Partner – Corporate/Kanzlei mit bis zu vier benannten Personen. Wer für sich selbst bucht, wählt das Einzelnetzwerkmitglied – vergünstigt für Behörden und Justiz sowie für Studium und Referendariat. Im Zweifel berät Sie Dietmar Neidig: Gespräch vereinbaren.

Wie läuft die Buchung ab?

Online in vier Schritten: Paket wählen, Organisation und Personen angeben, Zahlungsart wählen, Angaben prüfen. Mit dem Absenden geht die Buchung an unser Team. Sie gilt, sobald wir sie per E-Mail bestätigen; abgebucht wird erst danach. Den Mitgliedschaftsvertrag erhalten Sie nach unserer Prüfung per E-Mail und unterschreiben ihn online. Zur Buchung

Was ist „Mein Hub“?

Der persönliche Bereich für Mitglieder. Dort melden Sie sich zu Veranstaltungen an und nutzen Ihre Kontingente, treten Fokusgruppen bei, sehen den Stand Ihrer Concierge-Anfragen und finden Unterlagen und Nachweise. Benannte Personen erhalten nach der Buchung eine Einladung.

Müssen wir die benannten Personen schon bei der Buchung nennen?

Nein. Bei der Mitgliedschaft Partner – Corporate/Kanzlei tragen Sie bis zu vier Personen Ihres Hauses bei der Buchung ein oder später nach. Jede benannte Person erhält eine Einladung zu „Mein Hub“ und nutzt dort Summit-Ticket und Fortbildung.

Wer unterschreibt den Mitgliedschaftsvertrag?

Den Vertrag erhalten Sie nach unserer Prüfung per E-Mail und unterschreiben ihn online. Unterschreibt bei Ihnen eine andere Person als die buchende, etwa die Geschäftsführung, geben Sie bei der Buchung deren Namen, Funktion und E-Mail-Adresse an.

Gibt es Sonderkonditionen für Start-ups?

Ja. Für Start-ups gelten Sonderkonditionen bei der Mitgliedschaft; sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an. Beim Summit gibt es zudem die Start-up Pitch Trophy – mehr unter Start-ups.

Unterstützt der Hub internationale Anbieter beim Markteintritt in Deutschland?

Ja. Für internationale Unternehmen unterstützt der Hub den Markteintritt in Deutschland. Dietmar Neidig berät Sie persönlich, welche Mitgliedschaft oder Partnerschaft dafür passt: Gespräch vereinbaren.

Was kostet eine strategische Partnerschaft?

Die Konditionen gibt es auf Anfrage. Umfang und Leistungen stimmen wir individuell mit Ihnen ab, deshalb lässt sich die Partnerschaft nicht online buchen. Partnerschaft besprechen

Für wen eignet sich die strategische Partnerschaft?

Für Anbieter, Unternehmen und große Kanzleien, die das Legal-Tech-Ökosystem in Deutschland mitprägen wollen: sichtbar auf allen Veranstaltungen und Formaten, mit garantiertem Speaker-Slot auf dem Summit und strategischer Mitgestaltung des Hub.

Zahlung und Laufzeit

Wie wird bezahlt?

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus fällig. Laut AGB sind Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Pro Jahr netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer:
Partner – Anbieter: 5.000 €
Partner – Corporate/Kanzlei: 3.000 €
Einzelnetzwerkmitglied: 650 €
Behörden und Justiz: 99 €
Studierende und Referendar:innen: 99 €
Die strategische Netzwerkpartnerschaft und Start-up-Konditionen gibt es auf Anfrage.

Zahle ich monatlich oder jährlich?

Jährlich. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus fällig. Die Mindestlaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate.

Erhalte ich eine Rechnung?

Ja – nach der Prüfung Ihrer Buchung erhalten Sie die Bestätigung mit Rechnung bzw. Zahlungslink per E-Mail. Die Rechnung läuft auf die Organisation, die Sie bei der Buchung angeben. Auf Wunsch geht sie an eine eigene Rechnungs-E-Mail, etwa an Ihre Buchhaltung, und nennt Ihre Bestellnummer.

Veranstaltungen

Was sind Roadshows?

Regionale, kuratierte Branchentreffen in Städten in ganz Deutschland – ein Abend mit Impulsen aus der Praxis, Diskussion und anschließendem Austausch.

Wie melde ich mich für Veranstaltungen an?

Über den Kalender: Bei offenen Formaten melden Sie sich direkt an, bei kuratierten Formaten wie dem Inner Circle fragen Sie einen Platz an. Mitglieder melden sich über „Mein Hub“ an und nutzen dabei ihre Kontingente.

Finden die Veranstaltungen online oder vor Ort statt?

Beides. Summit, Roadshows und Inner Circle finden vor Ort statt. Fokusgruppen, Webinare und TÜV-Seminare laufen meist online, einzelne Treffen auch vor Ort. Ort und Form stehen bei jedem Termin im Kalender.

Wann und wo findet der Summit statt?

Der German Legal Tech Summit 2026 findet am 3. Dezember 2026 in der Eilenriedehalle im HCC Hannover statt. Mitglieder erhalten je nach Paket Summit-Tickets inklusive. Mehr unter German Legal Tech Summit.

Kann ich Veranstaltungen auch ohne Mitgliedschaft besuchen?

Ja. Offene Formate wie die Roadshows buchen Sie direkt im Kalender. Für kuratierte Formate wie den Inner Circle fragen Sie einen Platz an. Fokusgruppen, Fortbildungsstunden, Concierge und inklusive Summit-Tickets gehören zur Mitgliedschaft.

Kann ich als Mitglied eine Veranstaltung ausrichten?

Ja. Mitglieder richten Roadshows und Inner Circle in ihren Räumen aus – mit Programm, Einladung und Betreuung durch den Hub. Gastgeberschaft anfragen

Was ist der Inner Circle und wie bekomme ich einen Platz?

Vertrauliche Dinner und Salons für Entscheider:innen aus Recht, Technologie und Innovation – mit 10 bis 20 Teilnehmenden und nach Chatham House Rule. Jede Mitgliedschaft enthält den Zugang zu Inner-Circle-Events. Die Plätze sind stark begrenzt: Sie fragen einen Platz an, wir prüfen jede Anfrage einzeln. Zum Inner Circle

Kann ich als Anbieter einen Stand auf dem Summit bekommen?

Ja. Mit der Mitgliedschaft Partner – Anbieter erhalten Sie 10 % Rabatt auf den Summit-Ausstellerstand. Fragen zu Stand und Buchung beantwortet Ihnen Dietmar Neidig: Gespräch vereinbaren.

Wer kann am Inner Circle teilnehmen?

Der Inner Circle richtet sich an Entscheider:innen aus Recht, Technologie und Innovation – aus Kanzleien, Rechtsabteilungen und Unternehmen sowie von Legal-Tech- und KI-Anbietern. Teilnehmen können Sie nur nach Bewerbung und Bestätigung, weil jede Runde bewusst zusammengestellt wird.

Was bedeutet die Chatham House Rule?

Was am Abend gesagt wird, dürfen alle Teilnehmenden weiterverwenden. Wer etwas gesagt hat und für welche Organisation, wird nicht weitergegeben – das gilt auch für alle anderen Gäste. So können alle offen über ihre Erfahrungen sprechen, auch über schwierige.

Ist der Inner Circle in der Mitgliedschaft enthalten?

Alle Mitgliedschaften enthalten den Zugang zu exklusiven Inner-Circle-Events. Die Plätze je Abend sind begrenzt. Welche Mitgliedschaft zu Ihnen passt, zeigt der Vergleich.

Wo bekomme ich Tickets für den Summit?

Im Ticket-Shop auf dieser Website. Vertragspartnerin ist die German Legal Tech Summit GmbH als Veranstalterin. Mitglieder erhalten je nach Paket Summit-Tickets inklusive.

Wie kann ich als Anbieter beim Summit sichtbar werden?

Mit der Mitgliedschaft „Partner – Anbieter“ erhalten Sie zwei Summit-Tickets und 10 % Rabatt auf den Ausstellerstand. Strategische Netzwerkpartner haben beim Summit einen garantierten Speaker-Slot. Zu Stand und Partnerschaft beraten wir Sie gern.

Matchmaking und Concierge

Wie funktioniert der Concierge?

In drei Schritten: Sie beschreiben Ihren Bedarf, wir identifizieren passende Partner im Netzwerk, und wir arrangieren persönliche Einführungen und Demo-Termine.

Kostet der Concierge extra?

Nein. Matchmaking und Concierge sind für Mitglieder kostenlos und einer der Kernvorteile der Mitgliedschaft.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort auf meine Concierge-Anfrage?

Ihre Anfrage stellen Sie über das Kontaktformular. Auf Nachrichten antworten wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Als Mitglied sehen Sie den Stand Ihrer Anfrage in „Mein Hub“.

Können auch Anbieter den Concierge nutzen?

Ja. Der Concierge arbeitet für beide Seiten: Anbieter erhalten Zugang zu relevanten Anwender:innen und Entscheider:innen – über persönliche Einführungen statt kalter Akquise. Die Mitgliedschaft „Partner – Anbieter“ enthält Sichtbarkeit im Netzwerk und Matchmaking.

Wo sehe ich, was aus meiner Anfrage geworden ist?

Als Mitglied sehen Sie den Stand Ihrer Anfragen in „Mein Hub“. Auf Nachrichten über das Kontaktformular antworten wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Fortbildung

Sind die Kurse als Fortbildung anerkannt?

Für die Kurse der Academy wird ein Teilnahmenachweis nach § 15 FAO ausgestellt. Auch für die Teilnahme am German Legal Tech Summit wird ein Teilnahmenachweis nach § 15 FAO ausgestellt.

Brauchen wir ein Zertifikat, um Art. 4 KI-VO zu erfüllen?

Nein. Nach den Fragen und Antworten der Europäischen Kommission ist kein Zertifikat erforderlich, und die Kenntnisse müssen nicht gemessen werden. Es genügt, die ergriffenen Maßnahmen intern zu dokumentieren. Ein Zertifikat oder Teilnahmenachweis kann trotzdem als Baustein sinnvoll sein.

Welche Kurse und Fortbildungen bietet die Academy an?

Live-Formate und Selbststudium zu KI und Legal Tech, entwickelt unter anderem in Kooperation mit dem TÜV Rheinland. Aus dem bisherigen Programm: Legal Tech Grundlagen (live, 2 FAO-Stunden), AI in der Rechtsberatung (live, 2 FAO-Stunden), Contract Management (Selbststudium, 1,5 FAO-Stunden) und Legal Operations (Selbststudium, 2 FAO-Stunden). Termine und Anmeldung zum Kursprogramm 2027 folgen auf der Seite Academy.

Hat die Änderung der KI-Verordnung 2026 die Pflicht zur KI-Kompetenz abgeschafft?

Nein. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Art. 4 präzisiert: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern; ein bestimmtes Niveau einzelner Personen müssen sie nicht garantieren. Die Pflicht gilt weiter seit dem 2. Februar 2025.

Wie viele Fortbildungsstunden sind in der Mitgliedschaft enthalten?

Fünf Stunden pro Jahr über die Academy – in den Mitgliedschaften Einzelnetzwerkmitglied, Behörden und Justiz, Studierende und Referendar:innen sowie Partner – Corporate/Kanzlei. Die Mitgliedschaft Partner – Anbieter enthält keine Fortbildungsstunden. Auf weitere Academy-Kurse erhalten Mitglieder 10 % Rabatt.

Gilt Art. 4 auch, wenn wir nur ein Standardprogramm mit KI-Funktion nutzen?

Ja, wenn Sie das KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzen, sind Sie Betreiber im Sinne der Verordnung (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Umfang und Tiefe der Maßnahmen richten sich nach Einsatz und Risiko – für eine Übersetzungsfunktion genügt weniger als für ein System, das Schriftsätze entwirft.

Erhalte ich eine Teilnahmebestätigung?

Ja. Für die Kurse der Academy und für die Teilnahme am German Legal Tech Summit wird ein Teilnahmenachweis nach § 15 FAO ausgestellt. Mitglieder finden Unterlagen und Nachweise in „Mein Hub“. Fachanwält:innen reichen den Nachweis selbst bei ihrer Rechtsanwaltskammer ein.

Wer prüft die Einhaltung in Deutschland?

Grundsätzlich die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde (§ 2 KI-MIG). Setzen öffentliche Stellen der Länder KI ein, sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden zuständig. Aufsicht und Durchsetzung durch die nationalen Behörden haben am 2. August 2026 begonnen.

Was ist die Academy?

Das Weiterbildungsangebot des Hub zu KI und Legal Tech – für Jurist:innen, Legal Operations Manager:innen und alle, die sich professionell weiterbilden möchten. Für die Kurse wird ein Teilnahmenachweis nach § 15 FAO ausgestellt. Mehr unter Academy.

Wird ein Academy-Kurs für mein Fachgebiet angerechnet?

Wir stellen einen Teilnahmenachweis nach § 15 FAO aus. Ob die Veranstaltung für Ihr Fachgebiet anerkannt wird, entscheidet Ihre Rechtsanwaltskammer – die FAO verlangt Fortbildung auf dem jeweiligen Fachgebiet. Im Zweifel fragen Sie vorab bei Ihrer Kammer nach.

Wie viele Stunden kann ich im Selbststudium nachweisen?

Nach § 15 Abs. 4 FAO bis zu fünf der mindestens 15 Zeitstunden im Jahr, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Für Selbststudium sind Bescheinigung und Lernerfolgskontrolle nachzuweisen.

Welche Mitgliedschaften enthalten Fortbildungsstunden?

Die Einzelmitgliedschaft, die Mitgliedschaft für Behörden und Justiz, die Mitgliedschaft für Studierende und Referendar:innen sowie die Corporate-/Kanzlei-Mitgliedschaft enthalten je fünf Stunden Fortbildung pro Jahr; bei Corporate/Kanzlei nutzen die benannten Personen diese Stunden. Mitglieder erhalten außerdem 10 % Rabatt auf weitere Kurse.

Wann gibt es neue Kurstermine?

Das Kursprogramm 2027 wird vorbereitet; Termine und Anmeldung veröffentlichen wir, sobald sie feststehen. Bis dahin bieten der German Legal Tech Summit und die Online-Formate Gelegenheiten zur Weiterbildung.

Fokusgruppen

Was sind Fokusgruppen?

Fokusgruppen treffen sich regelmäßig online oder vor Ort zum Erfahrungsaustausch zu einem bestimmten Thema, etwa für kleine und mittelständische Kanzleien, Rechtsabteilungen oder öffentliche Verwaltung und Justiz.

Wie trete ich einer Fokusgruppe bei?

Fokusgruppen stehen Mitgliedern offen; Sie treten in „Mein Hub“ bei. Die Gruppen treffen sich regelmäßig online oder vor Ort und erhalten Unterlagen und Updates. Die nächsten Treffen finden Sie unter Online-Formate.

Darf eine Behörde Bescheide vollständig durch KI erlassen?

Nur in engen Grenzen. Ein Verwaltungsakt darf vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, wenn eine Rechtsvorschrift das zulässt und weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum besteht (§ 35a VwVfG). Zusätzlich sind Art. 22 DSGVO und, je nach System, die Pflichten der KI-Verordnung zu beachten. In der Praxis bereitet KI meist vor, und Menschen entscheiden.

Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung für Justiz und Verwaltung?

Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III – dazu gehören KI-Systeme zur Unterstützung von Gerichten und zur Prüfung von Ansprüchen auf öffentliche Leistungen – ab dem 2. Dezember 2027. Ursprünglich war der 2. August 2026 vorgesehen; die Frist wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 verschoben. Transparenzpflichten und KI-Kompetenz gelten schon jetzt.

Wer kann an der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ teilnehmen?

Eingeladen sind alle, die sich mit KI in der öffentlichen Verwaltung beschäftigen – aus Verwaltung, Justiz, Wissenschaft oder Unternehmen. Die Sitzungen finden online statt; den Link erhalten Sie nach der Anmeldung über den Kalender.

Wie trete ich einer Fokusgruppe bei?

Das hängt von der Gruppe ab. Offen ausgeschriebene Sitzungen – wie die der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ – buchen Sie im Kalender. Fokusgruppen für Mitglieder treten Sie in „Mein Hub“ bei.

Was brauche ich für die Teilnahme?

Die Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ trifft sich über Microsoft Teams; den Link erhalten Sie nach der Anmeldung. Eine Anreise ist nicht nötig.

Kann ich auch später einsteigen?

Ja. In der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ sind neue Teilnehmende ausdrücklich willkommen, auch wenn sie die vorherige Sitzung nicht besucht haben.

Persönliche BeratungIhre Frage ist nicht dabei?

Dietmar Neidig beantwortet Ihre Fragen persönlich – zu Mitgliedschaften, Leistungen, Laufzeit und Zahlung.

E-Mail: d.neidig@germanlegaltechhub.com

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