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Thema

Justiz und Verwaltung

Elektronische Akte, digitale Verfahren und erste KI-Anwendungen verändern, wie Gerichte und Behörden arbeiten. Der Hub bringt Justiz und Verwaltung mit Kanzleien und Anbietern ins Gespräch.

Stand: · Redaktion German Legal Tech Hub

Blick aus dem Publikum auf einen Redner am Pult, darüber die Leinwand „KI im gesellschaftlichen Ökosystem“

EinordnungWorum es geht

Die Justiz stellt auf die elektronische Akte um; gesetzlich war dafür der 1. Januar 2026 vorgesehen. Weil nicht alle Länder so weit waren, hat der Bundestag am 13. November 2025 eine befristete Ausnahme beschlossen: Bund und Länder können in bestimmten Verfahren bis zum 1. Januar 2027 noch Papierakten führen.

Für die Anwaltschaft ist der elektronische Rechtsverkehr seit 2022 Pflicht. In der Verwaltung geht es um digitale Antragswege und darum, wie KI die Sachbearbeitung unterstützen kann, ohne Entscheidungen aus der Hand zu geben.

Erste KI-Anwendungen sind in der Justiz bereits im Einsatz, vor allem bei Massenverfahren, der Anonymisierung von Entscheidungen und der Vorbereitung von Tatbeständen. Von einer flächendeckenden Nutzung ist der Staat aber noch entfernt.

Drei Linien, die überall gelten

  • Die Entscheidung bleibt beim Menschen. Vollautomatisch darf ein Bescheid nur ergehen, wenn eine Rechtsvorschrift das zulässt und kein Ermessen besteht (§ 35a VwVfG).
  • Begründung und Nachvollziehbarkeit gelten auch für KI-gestützte Verfahren.
  • KI in Justiz und Leistungsverwaltung kann Hochrisiko-KI im Sinne der KI-Verordnung sein – mit Pflichten ab dem 2. Dezember 2027.

AnwendungsfälleVier Anwendungsfälle aus Justiz und Verwaltung

1 · Elektronische Akte und Rechtsverkehr mit der Anwaltschaft

Ausgangssituation
Schriftsätze kommen elektronisch, die Akte wurde aber vielerorts noch auf Papier geführt. Ausdrucken, Scannen und Versenden kosten Zeit und erzeugen Hybridakten.

Wie Technologie unterstützt
Die elektronische Akte nimmt Eingänge aus dem elektronischen Rechtsverkehr direkt auf. Anwält:innen, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen Schriftsätze ohnehin elektronisch einreichen (§ 130d ZPO).

  • Nutzen: medienbruchfreie Bearbeitung, elektronische Akteneinsicht und weniger Transportwege.
  • Voraussetzungen: verlässliche Technik und Arbeitsplätze, klare Regeln für Altakten und geschulte Geschäftsstellen.
  • Grenzen: Bis zum 1. Januar 2027 können Bund und Länder in einzelnen Bereichen noch Papierakten führen. Übergänge zwischen Papier- und E-Akte bleiben fehleranfällig.

2 · KI-Assistenz in Massenverfahren

Ausgangssituation
Fluggastrechte- oder Dieselverfahren bringen an einzelnen Gerichten Tausende fast gleichartige Klagen. Jede muss geprüft werden, obwohl sich die Fragen wiederholen.

Wie Technologie unterstützt
Assistenzsysteme vergleichen Schriftsätze fallübergreifend, lesen Eckdaten aus und schlagen Textbausteine oder Entscheidungsentwürfe vor. Ein Beispiel ist das Projekt MAKI („Massenverfahrens-Assistenz mithilfe von Künstlicher Intelligenz“) von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Hessen; am Amtsgericht Frankfurt am Main unterstützt seit 2021 die Anwendung FRAUKE bei Fluggastrechte-Verfahren.

  • Nutzen: Entlastung bei wiederkehrenden Prüfschritten; mehr Zeit für die Fälle, die wirklich abweichen.
  • Voraussetzungen: Trainingsdaten aus eigenen Verfahren, gesicherte IT-Umgebung der Justiz und Richter:innen, die die Vorschläge prüfen.
  • Grenzen: KI-Systeme, die Gerichte bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalt und Recht unterstützen, sind Hochrisiko-KI (Anhang III Nr. 8 KI-VO); die Pflichten gelten ab dem 2. Dezember 2027. Rein vorbereitende oder eng begrenzte Verfahrensaufgaben können ausgenommen sein (Art. 6 Abs. 3). Die richterliche Entscheidung bleibt unabhängig.

3 · KI-gestützte Genehmigungs- und Antragsverfahren

Ausgangssituation
In Genehmigungsverfahren sind umfangreiche Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen, Stellungnahmen auszuwerten und Bescheide zu begründen. Viele Arbeitsschritte wiederholen sich.

Wie Technologie unterstützt
KI kann Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen, Stellungnahmen zusammenfassen, Rechtsgrundlagen zuordnen und Entwürfe für Anhörungsschreiben oder Bescheide vorbereiten. Entscheidung und Zeichnung bleiben bei der Sachbearbeitung.

  • Nutzen: kürzere Durchlaufzeiten bei Routineschritten und mehr Zeit für die fachliche Abwägung.
  • Voraussetzungen: eine klare Rechtsgrundlage für jede Automatisierung, dokumentierte Prüfschritte und Datenschutz-Folgenabschätzung, wo erforderlich. Setzt eine Behörde automatische Einrichtungen ein, muss sie bedeutsame Angaben der Beteiligten berücksichtigen, die das System nicht erfasst (§ 24 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).
  • Grenzen: Vollautomatische Bescheide sind nur ohne Ermessen und Beurteilungsspielraum zulässig (§ 35a VwVfG). Ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung sind auch datenschutzrechtlich begrenzt (Art. 22 DSGVO). Entscheiden Behörden mit KI über Ansprüche auf öffentliche Leistungen, kann Hochrisiko-KI vorliegen (Anhang III Nr. 5); öffentliche Stellen müssen dann vorab eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen (Art. 27 KI-VO).

4 · Auskunft und Antragshilfe für Bürger:innen

Ausgangssituation
Viele Anfragen an Behörden betreffen Zuständigkeiten, Unterlagen und den Stand eines Verfahrens. Sie binden Personal, das in der Sachbearbeitung fehlt.

Wie Technologie unterstützt
Ein Assistent auf dem Behördenportal beantwortet Standardfragen, hilft beim Ausfüllen digitaler Anträge und leitet an die zuständige Stelle weiter.

  • Nutzen: Antworten auch außerhalb der Sprechzeiten und vollständigere Anträge.
  • Voraussetzungen: geprüfte Wissensbasis, klare Übergabe an Mitarbeitende und barrierearme Gestaltung.
  • Grenzen: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen (Art. 50 KI-VO, seit 2. August 2026). Auskünfte des Assistenten ersetzen keine verbindliche Entscheidung der Behörde.

RahmenWas rechtlich gilt

Überblick zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.
ThemaWas giltFundstelle
Elektronische AkteUmstellung zum 1. Januar 2026; befristete Ausnahme für Papierakten bis 1. Januar 2027.Beschluss des Bundestages vom 13.11.2025 (BT-Drs. 21/1852, 21/2775)
Elektronischer RechtsverkehrAnwält:innen und Behörden reichen Schriftsätze als elektronisches Dokument ein.§ 130d ZPO
Automatisierte BescheideNur mit Rechtsgrundlage und ohne Ermessen oder Beurteilungsspielraum; individuelle Angaben sind zu berücksichtigen.§ 35a, § 24 Abs. 1 Satz 3 VwVfG
Automatisierte EinzelentscheidungRecht, keiner ausschließlich automatisierten Entscheidung mit rechtlicher Wirkung unterworfen zu werden – mit Ausnahmen.Art. 22 DSGVO
Hochrisiko-KIJustiz (Anhang III Nr. 8) und Zugang zu öffentlichen Leistungen (Nr. 5); Pflichten ab 2. Dezember 2027.VO (EU) 2024/1689; VO (EU) 2026/1744
Grundrechte-FolgenabschätzungÖffentliche Stellen als Betreiber bestimmter Hochrisiko-Systeme.Art. 27 KI-VO
AufsichtBundesnetzagentur mit unabhängiger KI-Marktüberwachungskammer u. a. für Justiz; für öffentliche Stellen der Länder die nach Landesrecht zuständigen Behörden.§ 2 Abs. 5, 6 KI-MIG

Aus dem HubFokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“

Die Fokusgruppe bringt Fachleute aus Verwaltung, Recht, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Statt Theorie arbeitet die Runde anhand eines konkreten Genehmigungsverfahrens: Wo kann KI helfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten, was muss sich technisch, organisatorisch und rechtlich ändern?

Jede Sitzung dauert 90 Minuten und findet online über Teams statt. Wer neu dazukommt, ist willkommen – auch ohne die vorherigen Sitzungen.

So läuft eine Sitzung

  1. Kurze Impulse aus der Praxis

  2. Konkrete Diskussionsfragen am Beispiel eines Genehmigungsverfahrens

  3. Raum für eigene Erfahrungen und Fragen

Alle Fokusgruppen-Termine

Anwendungsszenario

KI in Verwaltungsverfahren

Ausgangsfrage
Eine Behörde möchte Antragsverfahren mit KI unterstützen und braucht einen Überblick über Erfahrungen, Grenzen und Anbieter.
Beitrag des Hub
In der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ tauschen sich Verwaltung, Justiz und Anbieter aus; der Hub wählt Themen und Gäste aus.
Mögliches Ergebnis
Ein realistisches Bild, was heute schon funktioniert – und Kontakte zu Behörden mit ähnlichen Vorhaben.

Kurz beantwortetHäufige Fragen zu Justiz und Verwaltung

Darf eine Behörde Bescheide vollständig durch KI erlassen?

Nur in engen Grenzen. Ein Verwaltungsakt darf vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, wenn eine Rechtsvorschrift das zulässt und weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum besteht (§ 35a VwVfG). Zusätzlich sind Art. 22 DSGVO und, je nach System, die Pflichten der KI-Verordnung zu beachten. In der Praxis bereitet KI meist vor, und Menschen entscheiden.

Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung für Justiz und Verwaltung?

Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III – dazu gehören KI-Systeme zur Unterstützung von Gerichten und zur Prüfung von Ansprüchen auf öffentliche Leistungen – ab dem 2. Dezember 2027. Ursprünglich war der 2. August 2026 vorgesehen; die Frist wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 verschoben. Transparenzpflichten und KI-Kompetenz gelten schon jetzt.

Wer kann an der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ teilnehmen?

Eingeladen sind alle, die sich mit KI in der öffentlichen Verwaltung beschäftigen – aus Verwaltung, Justiz, Wissenschaft oder Unternehmen. Die Sitzungen finden online statt; den Link erhalten Sie nach der Anmeldung über den Kalender.

Darüber sprechen wir im Hub.

In der Fokusgruppe „KI-gestützte Verwaltungsverfahren“ tauschen sich Verwaltung, Justiz und Anbieter regelmäßig aus. Melden Sie sich für die nächste Sitzung an.