Legal AI bezeichnet KI-Systeme, die juristische Texte durchsuchen, zusammenfassen, prüfen oder entwerfen. Was sie leisten, hängt vor allem davon ab, wie sie in Prüfung, Verantwortung und Abläufe eingebettet sind.
Stand: · Redaktion German Legal Tech Hub
EinordnungWorum es geht
Sprachmodelle fassen Schriftsätze zusammen, recherchieren Rechtsprechung, vergleichen Verträge mit eigenen Standards oder schreiben erste Entwürfe. In vielen Kanzleien und Rechtsabteilungen geschieht das heute punktuell: Eine Frage geht hinein, eine Antwort kommt heraus, die weitere Arbeit läuft wie bisher.
Der größere Schritt ist die Einbindung in Prozesse – Mandatsanlage, Fristen, Dokumentenprüfung, Wissensmanagement. Dort entscheidet sich, ob KI entlastet oder ob der Prüfaufwand den Nutzen aufzehrt.
Technisch berechnen Sprachmodelle wahrscheinliche Wortfolgen, ohne den Inhalt zu verstehen. Deshalb können sie Urteile, Fundstellen oder Fakten erfinden, die plausibel klingen – sogenannte Halluzinationen. Verlässlicher wird das Ergebnis, wenn das System auf geprüfte Quellen zugreift und jede Aussage belegt, etwa auf Fachdatenbanken oder die eigenen Dokumente (Retrieval Augmented Generation, kurz RAG).
„Die wirkliche Transformation beginnt erst, wenn KI fest in die Prozesse integriert ist.“ Dr. Benedikt Epe Quarch, Co-Director des German Legal Tech Hub, im Interview, Oktober 2026
AnwendungsfälleVier Anwendungsfälle aus der Praxis
Jeder Fall folgt demselben Raster: die Ausgangslage, was Technologie beitragen kann, der praktische Nutzen, was Sie vorher klären sollten – und wo die Grenzen liegen.
1 · Dokumente sichten: Datenraum und Massenverfahren
Ausgangssituation Bei einer Due Diligence liegen Hunderte Verträge im Datenraum, in Massenverfahren Tausende gleichartige Schriftsätze. Die Erstsichtung bindet viel Zeit – Zeit, die für die eigentliche Bewertung fehlt.
Wie Technologie unterstützt KI-Systeme lesen die Dokumente aus, ordnen sie nach Typ und ziehen Angaben wie Parteien, Laufzeiten, Kündigungs- oder Change-of-Control-Klauseln heraus. Auffällige Abweichungen werden markiert. Das Ergebnis ist eine Arbeitsliste, keine Bewertung.
Nutzen: schnellere Erstsichtung; die Prüfzeit fließt in die auffälligen Fälle. Nach den BRAK-Hinweisen kann der Einsatz solcher Werkzeuge bei Massenverfahren im Einzelfall sogar organisatorisch geboten sein (§ 5 BORA).
Voraussetzungen: durchsuchbare Dokumente (Texterkennung), vorab festgelegte Prüfkriterien und Stichproben, mit denen das Team die Treffer kontrolliert.
Grenzen: Vollständigkeit ist nicht garantiert. Mandatsunterlagen dürfen einem Anbieter nur unter den Voraussetzungen des § 43e BRAO zugänglich werden; dient der Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat, nur mit Einwilligung der Mandantin oder des Mandanten (§ 43e Abs. 5 BRAO).
2 · Recherche und Schriftsatzentwurf
Ausgangssituation Für eine Stellungnahme müssen Rechtsprechung und Literatur gesichtet, verdichtet und in eine Argumentation gebracht werden. Gerade in einem neuen Rechtsgebiet dauert der Einstieg.
Wie Technologie unterstützt KI-gestützte Recherche in Fachdatenbanken liefert einen ersten Überblick mit Fundstellen, schlägt Gliederungen vor und formuliert Entwürfe. Sinnvoll sind Systeme, die jede Aussage mit einer überprüfbaren Quelle belegen.
Nutzen: ein schnellerer Einstieg und ein erster Entwurf, an dem das Team weiterarbeitet.
Voraussetzungen: Zugang zu lizenzierten Fachinhalten, feste Prüfschritte vor der Unterschrift und ein geschultes Team.
Grenzen: Erfundene Fundstellen sind das bekannteste Risiko. Das Kammergericht hat klargestellt, dass Anwält:innen zitierte Fundstellen selbst kontrollieren müssen (Beschluss vom 20.11.2025, 17 WF 144/25). Fehler aus KI-Entwürfen sind Fehler der Kanzlei – mit Folgen für die Haftung und, bei hohem Automatisierungsgrad, möglicherweise für den Versicherungsschutz (BRAK-Hinweise).
3 · Kanzleiwissen auffindbar machen
Ausgangssituation Musterschriftsätze, Gutachten und Memos liegen verteilt auf Laufwerken und im Dokumentenmanagement. Was jemand vor drei Jahren ausgearbeitet hat, findet die Nachfolgerin oft nicht.
Wie Technologie unterstützt Ein internes Assistenzsystem durchsucht freigegebene eigene Bestände und beantwortet Fragen mit Verweis auf das Ursprungsdokument (RAG). Nach der Datenschutzkonferenz lassen sich solche Systeme auch mit kleineren, lokal betriebenen Modellen umsetzen – ohne personenbezogene Daten an Dritte zu übermitteln.
Nutzen: vorhandenes Wissen wird wiederverwendet, neue Kolleg:innen arbeiten sich schneller ein.
Voraussetzungen: gepflegte und freigegebene Bestände, ein Berechtigungskonzept, das Mandatswissen nur Berechtigten zeigt, und Verantwortliche für die Aktualität.
Grenzen: Veraltete Muster führen zu veralteten Antworten. Transparenz, Zweckbindung und Betroffenenrechte müssen im gesamten System gewahrt bleiben (DSK-Orientierungshilfe zu RAG-Systemen, Oktober 2025).
4 · Mandatsaufnahme und Erstkommunikation
Ausgangssituation Viele Erstanfragen ähneln sich, die nötigen Unterlagen fehlen aber oft. Rückfragen verzögern den Start des Mandats.
Wie Technologie unterstützt Ein digitaler Fragebogen oder Chatbot erfasst den Sachverhalt strukturiert, fordert Unterlagen an und bereitet eine Zusammenfassung für die Anwältin oder den Anwalt vor.
Nutzen: vollständigere Unterlagen beim ersten Gespräch, weniger Nachfragen.
Voraussetzungen: klare Kennzeichnung: Seit dem 2. August 2026 müssen KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, so gestaltet sein, dass diese davon erfahren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Dazu Datenschutzhinweise und eine Freigabe der Abläufe durch die Berufsträger:innen.
Grenzen: Beim Einsatz gegenüber Mandant:innen gilt nach den BRAK-Hinweisen ein höherer Sorgfaltsmaßstab. Es darf nicht der Eindruck entstehen, eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall sei entbehrlich.
RahmenWas rechtlich gilt
Überblick zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Thema
Was gilt
Fundstelle
Endkontrolle
KI darf anwaltliche Arbeit unterstützen, nicht ersetzen. Ergebnisse sind eigenverantwortlich zu prüfen.
§ 43 BRAO; BRAK-Hinweise 12/2024
Verschwiegenheit
Zugang für Anbieter nur, soweit erforderlich; sorgfältige Auswahl; Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitspflicht; im Ausland vergleichbarer Schutz; bei Diensten für ein einzelnes Mandat Einwilligung.
§ 43a Abs. 2, § 43e BRAO
Strafrecht
Wer mitwirkende Dienstleister nicht zur Geheimhaltung verpflichtet, kann sich selbst strafbar machen, wenn diese ein Geheimnis offenbaren.
§ 203 Abs. 3 und 4 StGB
Datenschutz
DSGVO und BDSG gelten zusätzlich. Die Datenschutzkonferenz hat Orientierungshilfen zu KI (2024) und zu RAG-Systemen (2025) veröffentlicht.
§ 43e Abs. 8 BRAO; DSK
KI-Verordnung
Kanzleien sind in der Regel Betreiber. KI-Kompetenz (Art. 4) seit 2. Februar 2025, Transparenzpflichten (Art. 50) seit 2. August 2026. Kanzlei-Werkzeuge fallen nach den BRAK-Hinweisen nicht unter Anhang III Nr. 8, der Justizbehörden betrifft.
VO (EU) 2024/1689
Information der Mandant:innen
Berufsrechtlich keine allgemeine Pflicht, über den KI-Einsatz zu informieren (Stand 12/2024). Empfohlen werden Transparenz und im Zweifel eine vertragliche Regelung.
BRAK-Hinweise 12/2024
Haftung
Fehler in KI-gestützten Schriftsätzen werden der Kanzlei zugerechnet; Gerichte verlangen die Kontrolle der Fundstellen.
KG, 17 WF 144/25
Roadshows und Inner Circle
Was andere schon einsetzen – aus erster Hand.
Bei den Roadshows zeigen Kanzleien, Rechtsabteilungen und Anbieter aus der Region, was im Arbeitsalltag funktioniert – etwa mit dem Vortrag „Legal AI in Action“ in München. Bei den Inner-Circle-Dinnern mit Blockbrain diskutieren Entscheider:innen im kleinen Kreis offen über KI in der Rechtsberatung. Dort können Sie fragen, was ein Werkzeug im Alltag wirklich leistet und wie viel Prüfung es braucht.
Concierge: Sie schildern, wofür Sie ein Werkzeug suchen – wir stellen passende Anbieter und Anwender:innen mit Erfahrung vor. Für Mitglieder kostenlos.
Academy: Kurse wie „AI in der Rechtsberatung“ aus dem bisherigen Programm, mit Teilnahmenachweis nach § 15 FAO. Das Kursprogramm 2027 folgt.
Summit: am 3. Dezember 2026 im HCC Hannover – ebenfalls mit Teilnahmenachweis nach § 15 FAO.
Dr. Steffen Bunnenberg
„KI einzukaufen, nur weil KI draufsteht, ist keine Strategie.“
Ein Satz, der hängen bleibt.
In dieser Folge spricht Dr. Steffen Bunnenberg darüber, warum der Einsatz von KI im Rechtsmarkt mehr braucht als nur ein Sprachmodell.
– Wo liegen die Stärken von KI – und wo ihre Grenzen? – Warum die Kombination aus KI und regelbasierter Logik deutlich bessere Ergebnisse liefert. – Und weshalb Kanzleien heute vor allem eines brauchen: einen konkreten Anwendungsfall statt blinden Aktionismus.
Der Legal-Tech-Markt entwickelt sich rasant. Doch nach dem Hype kommt die entscheidende Frage: Welche Lösungen schaffen echten Mehrwert im juristischen Alltag?
Interview: Sebastian Bluhm · Produziert von KSB INTAX
Ismael Seck
Mehr zur Folge
Kann KI einen Gesetzeskommentar schreiben? – Eine Frage, die vor wenigen Jahren vermutlich noch für ungläubiges Kopfschütteln gesorgt hätte. Heute diskutieren wir genau darüber mit Ismael Seck, Mitgründer von Omnilex, einem Spin-off der ETH Zürich. Omnilex verfolgt einen Ansatz, der im Legal-Tech-Markt für Aufmerksamkeit sorgt: Neben der klassischen KI-gestützten Rechtsrecherche entwickelt das Team KI-generierte Gesetzeskommentierungen und stellt damit eine der zentralen Fragen der Branche:
– Wie wird juristisches Wissen künftig entstehen? – Welche Rolle spielen Verlage, Kommentare und Datenbanken in einer KI-Welt? – Und wie verändert sich die Rechtsrecherche, wenn Informationen nicht mehr nur gefunden, sondern intelligent aufbereitet werden?
Wir sprechen darüber, – warum Omnilex mehrere Wissensquellen in einer Recherche zusammenführt, – weshalb KI die juristische Recherche grundlegend verändern könnte, – warum der Zugang zu juristischem Wissen heute oft noch komplex und kostspielig ist, – und weshalb der Rechtsmarkt möglicherweise vor einer ähnlichen Transformation steht wie viele andere Wissensindustrien zuvor.
Besonders spannend: Die Diskussion darüber, ob KI künftig nicht nur bei der Recherche unterstützt, sondern auch bei der Erstellung juristischer Fachliteratur und Kommentierungen eine Rolle spielen wird.
Ein Gespräch über Innovation, Rechtswissen und die Zukunft juristischer Arbeit.
Interview: Sebastian Bluhm · Produziert von KSB INTAX
Dürfen Mandatsdaten in ein KI-Werkzeug eingegeben werden?
Nur unter den Voraussetzungen des § 43e BRAO: Der Zugang muss für die Dienstleistung erforderlich sein, der Anbieter sorgfältig ausgewählt und per Vertrag in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Bei Anbietern im Ausland muss der Geheimnisschutz vergleichbar sein; dient der Dienst unmittelbar einem einzelnen Mandat, braucht es die Einwilligung der Mandantin oder des Mandanten. Die BRAK empfiehlt, wo möglich nur abstrakte Anfragen zu stellen und Dokumente vorher zu anonymisieren – das bloße Entfernen von Namen reicht oft nicht.
Muss ich Mandant:innen über den Einsatz von KI informieren?
Nach den Hinweisen der BRAK (Stand Dezember 2024) besteht berufsrechtlich keine allgemeine Pflicht. Pflichten können sich aber aus dem Vertrag oder dem Wettbewerbsrecht ergeben. Die BRAK empfiehlt einen transparenten Umgang und im Zweifel eine vertragliche Regelung.
Ist Legal AI ein Hochrisiko-KI-System nach der KI-Verordnung?
In der Kanzlei in aller Regel nicht. Anhang III Nr. 8 der KI-Verordnung erfasst KI-Systeme, die Justizbehörden bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Recht unterstützen – nicht die Anwaltschaft. Unabhängig davon gelten die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) und die Transparenzpflichten (Art. 50).
Quellen und weiterführende Hinweise
Vom Einzeltest zum Ablauf.
Bei Roadshows und im Inner Circle berichten Kanzleien und Rechtsabteilungen, was sich bewährt – und was nicht. Für die Suche nach einem passenden Werkzeug gibt es den Concierge.