Die KI-Verordnung der EU verlangt von Organisationen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals. Für Kanzleien, Rechtsabteilungen und Behörden ist das vor allem eine Frage guter Organisation.
Stand: · Redaktion German Legal Tech Hub
EinordnungWorum es geht
Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025. Gemeint ist das Wissen, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und ihre Chancen und Risiken zu erkennen – abgestimmt auf Vorkenntnisse, Aufgaben und den Einsatzzweck.
Ein bestimmtes Format, etwa ein Zertifikat, schreibt die Verordnung nicht vor. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zum eigenen Einsatz passen und nachvollziehbar sind.
Seit Juli 2026 ist die Vorschrift präzisiert: Durch die Verordnung (EU) 2026/1744 müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern; ein bestimmtes Niveau für einzelne Personen müssen sie nicht garantieren. Die Pflicht selbst bleibt bestehen – und seit dem 2. August 2026 können die nationalen Marktüberwachungsbehörden sie überwachen.
FristenDer Zeitplan der KI-Verordnung
1. August 2024Die KI-Verordnung tritt in Kraft.
2. Februar 2025KI-Kompetenz (Art. 4) und Verbote bestimmter Praktiken (Art. 5) gelten.
2. August 2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten.
27. Juli 2026Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 tritt in Kraft; Art. 4 wird präzisiert, Hochrisiko-Fristen werden verschoben.
2. August 2026Transparenzpflichten (Art. 50) gelten; Aufsicht und Durchsetzung durch nationale Behörden beginnen.
2. Dezember 2027Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa in Personalauswahl, Justiz und Verwaltung.
2. August 2028Pflichten für Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I.
In Deutschland ist grundsätzlich die Bundesnetzagentur zuständige Marktüberwachungsbehörde (§ 2 KI-MIG). Setzen öffentliche Stellen der Länder KI ein, sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden zuständig.
AnwendungsfälleVier Schritte, wie Teams KI-Kompetenz aufbauen
1 · Bestandsaufnahme: Wo steckt schon KI drin?
Ausgangssituation KI kommt oft nicht als eigenes Projekt, sondern per Update: in Textverarbeitung, Dokumentenmanagement, Recherchedatenbank oder Übersetzungsdienst. Viele Teams nutzen KI, ohne es so zu nennen.
Wie Technologie unterstützt Ein einfaches Verzeichnis hält fest, welche Systeme mit KI-Funktionen im Einsatz sind, wer sie nutzt und für welche Aufgaben.
Nutzen: die Grundlage für Schulung, Regeln und Verträge – und ein erster Nachweis, dass sich die Organisation mit dem Thema befasst hat.
Voraussetzungen: Rückfragen bei IT und Anbietern sowie eine kurze Abfrage im Team.
Grenzen: Das Verzeichnis veraltet schnell. Legen Sie fest, wer es pflegt und wann es überprüft wird.
2 · Schulung nach Rollen statt Einheitskurs
Ausgangssituation Ein allgemeiner Einführungsvortrag erreicht alle – aber niemanden genau dort, wo die Risiken liegen.
Wie Technologie unterstützt Schulungen orientieren sich an den Aufgaben: Anwält:innen lernen, Ergebnisse und Fundstellen zu prüfen; Assistenz und Sekretariat, welche Daten nicht in ein Werkzeug gehören und wie man anonymisiert; die Leitung, wie man Anbieter auswählt und Verträge nach § 43e BRAO schließt.
Nutzen: Wissen, das im Alltag gebraucht wird; weniger Fehler bei Dateneingabe und Prüfung.
Voraussetzungen: eine Rollenübersicht und Lernformate, die zur verfügbaren Zeit passen – live, als Selbststudium oder im Austausch mit anderen Organisationen.
Grenzen: Ein Zertifikat ist nach der KI-Verordnung nicht vorgeschrieben, und die Kenntnisse müssen nicht gemessen werden. Eine Schulung ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall.
3 · Eine Nutzungsrichtlinie vereinbaren
Ausgangssituation Ohne Regeln entscheidet jede Person selbst, welches Werkzeug sie nutzt und was sie eingibt. Das ist bei Mandats- oder Verwaltungsdaten riskant.
Wie Technologie unterstützt Eine kurze Richtlinie legt fest, welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Daten nicht hineingehören, welche Prüfschritte vor der Verwendung eines Ergebnisses gelten und wer bei Fragen hilft.
Nutzen: Sicherheit im Alltag und eine einheitliche Linie gegenüber Mandant:innen, Bürger:innen und Aufsicht.
Voraussetzungen: Abstimmung mit Datenschutz, IT und – in Unternehmen und Behörden – mit der Beschäftigtenvertretung.
Grenzen: Eine Richtlinie ohne Schulung bleibt Papier. Sie muss angepasst werden, wenn neue Werkzeuge hinzukommen.
4 · Maßnahmen dokumentieren
Ausgangssituation Im Ernstfall – eine Beschwerde, eine Anfrage der Aufsicht, ein Haftungsfall – fragt jemand: Was haben Sie unternommen?
Wie Technologie unterstützt Festgehalten werden Verzeichnis, Richtlinie, Schulungen mit Datum und Teilnehmenden sowie Teilnahmenachweise externer Kurse.
Nutzen: Nachvollziehbarkeit gegenüber Aufsicht, Mandant:innen und Versicherung.
Voraussetzungen: eine zentrale Ablage und eine verantwortliche Person. Nach der Europäischen Kommission genügt eine interne Dokumentation; eine eigene KI-Beauftragte oder ein eigenes Gremium ist nicht vorgeschrieben.
Grenzen: Dokumentation ersetzt keine tatsächliche Kompetenz. Wer Hochrisiko-Systeme einsetzt, braucht ab Dezember 2027 zusätzlich Personen mit der nötigen Kompetenz für die menschliche Aufsicht (Art. 26 Abs. 2 KI-VO).
Academy
Lernen, was im Arbeitsalltag gebraucht wird.
Die Academy des Hub bietet Weiterbildung zu KI und Legal Tech, live und im Selbststudium, mit Teilnahmenachweis nach § 15 FAO. Aus dem bisherigen Programm passen „Legal Tech Grundlagen“ und „AI in der Rechtsberatung“ zum Aufbau von KI-Kompetenz. Das Kursprogramm 2027 folgt; Mitglieder erhalten Fortbildungsstunden je nach Paket und 10 % Rabatt auf weitere Kurse.
Podcast: Anisja Porschke (AI Legal Club) über Weiterbildung als Schlüssel bei der Einführung von KI.
Anwendungsszenario
KI-Kompetenz im Kanzleiteam aufbauen
Ausgangsfrage
Eine mittelständische Kanzlei führt KI-Werkzeuge ein und fragt sich, wie das Team den sicheren Umgang lernt – und was die KI-Verordnung verlangt.
Beitrag des Hub
Academy-Formate vermitteln Grundlagen; in Fokusgruppen und Roadshows trifft das Team Kanzleien, die den Schritt schon gegangen sind.
Mögliches Ergebnis
Ein Schulungsplan, der zum eigenen Werkzeug passt, und Ansprechpartner für Rückfragen im Alltag.
Anisja Porschke
„Wir dürfen nicht nur auf die Speerspitze schauen.“
Künstliche Intelligenz verändert den Rechtsmarkt rasant. Während einige Kanzleien und Rechtsabteilungen bereits intensiv mit KI arbeiten, stehen viele Jurist noch vor einer ganz anderen Frage:
Wo fange ich eigentlich an?
Darüber spricht Anisja Porschke, Volljuristin und Mitgründerin des AI Legal Club, in der aktuellen Folge von Legal Tech Talk.
Im Gespräch geht es unter anderem darum, – warum Weiterbildung eine Schlüsselrolle für die erfolgreiche Einführung von KI spielt, – weshalb die Legal-Tech-Branche die breite Masse der Jurist mitnehmen muss – und nicht nur über die neuesten Features sprechen sollte, – und warum Communities, Netzwerke und persönlicher Austausch trotz aller technologischen Entwicklungen wichtiger denn je bleiben.
Denn die Zukunft des Rechts wird nicht allein durch Technologie gestaltet, sondern durch Menschen, die bereit sind, voneinander zu lernen und gemeinsam neue Wege zu gehen.
Vielen Dank an Sebastian Bluhm und KSB INTAX für die professionelle Umsetzung unserer Podcast-Reihe.
Interview: Sebastian Bluhm · Produziert von KSB INTAX
Brauchen wir ein Zertifikat, um Art. 4 KI-VO zu erfüllen?
Nein. Nach den Fragen und Antworten der Europäischen Kommission ist kein Zertifikat erforderlich, und die Kenntnisse müssen nicht gemessen werden. Es genügt, die ergriffenen Maßnahmen intern zu dokumentieren. Ein Zertifikat oder Teilnahmenachweis kann trotzdem als Baustein sinnvoll sein.
Hat die Änderung der KI-Verordnung 2026 die Pflicht zur KI-Kompetenz abgeschafft?
Nein. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Art. 4 präzisiert: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern; ein bestimmtes Niveau einzelner Personen müssen sie nicht garantieren. Die Pflicht gilt weiter seit dem 2. Februar 2025.
Gilt Art. 4 auch, wenn wir nur ein Standardprogramm mit KI-Funktion nutzen?
Ja, wenn Sie das KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzen, sind Sie Betreiber im Sinne der Verordnung (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Umfang und Tiefe der Maßnahmen richten sich nach Einsatz und Risiko – für eine Übersetzungsfunktion genügt weniger als für ein System, das Schriftsätze entwirft.
Wer prüft die Einhaltung in Deutschland?
Grundsätzlich die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde (§ 2 KI-MIG). Setzen öffentliche Stellen der Länder KI ein, sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden zuständig. Aufsicht und Durchsetzung durch die nationalen Behörden haben am 2. August 2026 begonnen.
Quellen und weiterführende Hinweise
Darüber sprechen wir im Hub.
In Academy, Fokusgruppen und Roadshows lernen Teams von Organisationen, die KI bereits einsetzen.