Legal Tech-Magazin: Ein Jahr ChatGPT – wie verändert der Chatbot die Rechtsbranche? (Seite 29-32)
„Das Legal Tech Start-up iur.crowd hat die Pitch Trophy auf dem German Legal Tech Summit 2023 gewonnen. iur.crowd verspricht, die Rechtsrecherche für Kanzleien mithilfe von Legal Analytics zu beschleunigen und fokussiert sich u. a. auf die automatisierte Anonymisierung und Aufbereitung von Gerichtsentscheidungen, um so ein transparenteres Recht zu schaffen. Im Interview mit dem German Legal Tech Hub verraten die Gründer Frederik Tholey und Til Bußmann mehr über ihr Vorhaben – und welchen Mehrwehrt das von ihnen entwickelte Tool konkret im Arbeitsalltag von Anwälten und Anwältinnen hat.
GLTH: „Liebes iur.crowd-Team, beschreibt doch gerne mal, wer ihr seid und was iur.crowd macht.“
iur.crowd: „Wir – Frederik, Til und Jannis – haben iur.crowd gegründet. Mit iur.crowd sind wir das erste Legal Tech Start-up, das in Deutschland sog. Legal Analytics anbietet. Legal Analytics sind statistische Auswertungen von juristischen Daten. Wir fokussieren uns dabei gegenwärtig auf Gerichtsentscheidungen. Damit beantworten wir Fragen wie „Wie oft haben Richter:innen in der Vergangenheit mit welchem Ausgang geurteilt?“, „Welche Mietminderungshöhe ist für meinen Fall realistisch?“ oder „Welche Argumente kommen in welchen Kontexten wie häufig vor?“. Diese Software-as-a-Service- Lösung lizensieren wir für eine monatliche Gebühr an gegenwärtig 450 Kanzleien.“
GLTH: „Welche Anwendungsfelder lassen sich damit aktuell abbilden und wo wollt ihr perspektivisch hin?“
iur.crowd: „In Deutschland wird nur ein Prozent aller Gerichtsentscheidungen überhaupt veröffentlicht. Das wird immer mehr Menschen bewusst. Auch die Bundesregierung hat sich auf die Fahne geschrieben, das zu ändern. Doch die Veröffentlichungsquote in Richtung 100 Prozent zu steigern wird noch etwas dauern. Wir brauchen aber die Datengrundlage für unsere Analysen.
Deshalb haben wir zunächst eine Plattform gebaut, die es Anwält:innen ermöglicht, eigene Gerichtsentscheidungen hochzuladen und mit anderen zu teilen. Im Gegenzug erhalten die Anwält:innen insbesondere einen rabattierten Zugang zu unseren Legal Analytics und die Möglichkeit, ihre eigenen Datenbestände zu 100 Prozent rabattiert analysieren zu lassen.
In einem nächsten Schritt anonymisieren wir die Gerichtsentscheidungen (teil-)automatisiert. Auf dieser Grundlage können unsere Nutzer:innen die hochgeladenen Gerichtsentscheidungen zusammen mit anderen öffentlich zugänglichen Gerichtsentscheidungen zunächst durchsuchen. Wir arbeiten hier mit einer semantischen Suche und einer Suche nach vergleichbaren Sachverhalten. Mit der semantischen Suche können wir den Kontext eines Satzes in die Suche einbeziehen, etwa bei einer Suche nach dem Begriff „Fahrzeug“, auch Treffer für die Worte „Pkw“ oder „Lkw“ anzeigen.
Im Anschluss nutzen wir die gewonnene Datengrundlage für unsere Legal Analytics. Gegenwärtig ermöglichen wir hierüber verschiedene Filter, z. B. nach Spruchkörper oder Richter:innen, aber vor allem auch nach dem Erfolg des jeweiligen Verfahrens. Wir geben hier anhand einer inhaltlichen Analyse des Urteils eine differenzierte Antwort, die über ein pauschales „gewonnen“ oder „verloren“ hinausgeht. Vor kurzem haben wir es darüber hinaus geschafft, Argumente systematisch aus Gerichtsentscheidungen zu extrahieren. Damit schaffen wir es, Meinungsströme zu clustern. Die Nutzer:innen können ihren Fall aus tatsächlicher sowie rechtlicher Perspektive beschreiben und erhalten dann die in diesem Kontext vorkommenden Argumente zu den jeweiligen Entscheidungen. Diese unterteilen wir wiederum in Pro- und Kontra-Argumente. Zudem wird jeweils angezeigt, ob und wie viele Gerichte welcher Instanz die Argumentation für durchgreifend erachtet haben.
Unsere Langzeitvision ist es, ein transparentes Recht zu schaffen.
Dafür sind die Legal Analytics mit Blick auf Gerichtsentscheidungen nur ein Zwischenschritt. Es gibt noch diverse weitere Datenquellen, deren Auswertung sich in dieser Hinsicht lohnt, etwa Verwaltungsakten. Damit geben wir allen die Möglichkeit, das Recht stärker im Kontext zu betrachten, was bei einer zunehmenden Publikationsrate von Gerichtsentscheidungen und anderen öffentlichen Akten ansonsten unmöglich wäre.
Insbesondere werden wir langfristig aber auch unsere – zusammen mit den Anwält:innen zusammengetragenen – Gerichtsentscheidungen allen kostenlos und maschinenlesbar zur Verfügung stellen. Damit werden wir den Staat bei der Mammutaufgabe einer wesentlich höheren Publikationsrate von Gerichtsentscheidungen wesentlich unterstützen.“
GLTH: „Welchen Mehrwert hat eure Lösung für Kanzleien?“
iur.crowd: „Der Mehrwert ergibt sich vor allem aus zwei Aspekten. Erstens können Anwält:innen ihre Dienstleistung mit unseren Legal Analytics erweitern. Denn sie können auf einmal ganz andere Fragen beantworten. Sie kennen etwa die Erfahrungswerte von Spruchkörpern mit Blick auf eine bestimmte Thematik. Und das nicht mehr nur auf Basis eines Bauchgefühls oder des Austauschs mit Kolleg:innen. Vielmehr können sie es zahlenbasiert überprüfen. Das ermöglicht Anwält:innen, ihre Mandant:innen anders zu betreuen und Schriftsätze an Gerichte gegebenenfalls anders zu formulieren – was nicht zuletzt auch dem eigenen Kanzleimarketing hilft.
Zweitens können Anwält:innen effizienter und damit zugleich entspannter arbeiten. Denn wir machen es möglich, dass sie Gerichtsentscheidungen zum einen schneller und zum anderen informationsreicher erhalten. So können sie beispielsweise nach Antrag, Verfahrensausgang, Sachverhalt und rechtlicher Fragestellung suchen und auf Knopfdruck die in diesem Kontext relevanten Argumente für ihren Schriftsatz erhalten. Schließlich ermöglichen wir hierbei auch den Zugriff auf Informationen, die es vorher nicht gab, nämlich unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen.“
GLTH: „Gehen damit auch Kosteneinsparungen einher und was kostet eure Lösung?“
iur.crowd: „Einerseits können Anwält:innen ihren Umsatz durch eine erweiterte Beratungsleistung steigern, andererseits arbeiten sie effizienter und damit – jedenfalls für sich intern – weniger kostenintensiv. Mit unserer Software können bis zu 75 Prozent der Recherchezeit mit herkömmlichen Suchmaschinen eingespart werden. Die
Lizenzgebühr variiert je nach Kanzleigröße und liegt zwischen 50 und 100 Euro pro Monat und Nutzer:in.“
GLTH: „Was muss sich in der Rechtsbranche noch verändern, damit diese aus „Analogistan“ raus- und in „Digitalien“ ankommt?“
iur.crowd: „Viele Jahre schon wurde und wird über die Digitalisierung der Anwaltschaft gesprochen. Lange blieb die Justiz – abseits des internen Diskurses – außen vor. Das hat sich inzwischen geändert und das ist auch gut so. Nicht zuletzt aus dem zuständigen Referat des Bundesjustizministeriums kamen hier nach unserem Dafürhalten
immer wieder gute Vorschläge für die Etablierung einer zentraleren Infrastruktur, die dezentral genutzt werden kann. Die Länder haben hier aus unserer Sicht aber leider nicht mitgespielt, als es um die Vergabe der Mittel im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaats 2.0 ging. Da werden im Endeffekt anscheinend mal wieder
Einzelprojekte finanziert, die keinen grundlegenden Wandel der Infrastruktur ermöglichen.
Aus unserer Sicht funktioniert hier leider noch nicht das an sich etablierte Prinzip „Eine:r für alle“. So wird andauernd das Rad neu erfunden. Das liegt unter anderem daran, dass es immer wieder Einzelpersonen gibt, die seit Jahren auf ihren Digitalprojekten für die Justiz sitzen und nicht bereit sind, festgefahrene Projekte aufzugeben und von Grund auf neu zu denken. Schließlich werden immer wieder dieselben Unternehmen für die Durchführung von Digitalprojekten beauftragt, auch wenn diese immer wieder relative große Böcke bei der Entwicklung dieser Tools schießen. Uns ist beispielsweise eine Geschichte bekannt, bei der von ministerieller Seite einem Unternehmen gegenüber kommuniziert wurde, dass ein Tool nicht besonders nutzerfreundlich sei. Die Antwort des Unternehmens: Das sei auch nicht der Auftrag gewesen. Sowas lässt einen fassungslos zurück. Nutzerfreundlichkeit muss immer – schon aus der Unternehmensperspektive – mitgedacht werden.
Dennoch gibt es viele positive Entwicklungen, vom strukturierten Parteivortrag, über die jetzt anstehende Entwicklung eines JustizGPT und der wohl angestrebten Erstellung gemeinsamer Schnittstellen zur Justizsoftware. Letzteres ermöglicht theoretisch jedem Unternehmen, unkompliziert in jedem Bundesland eigene Softwarelösungen in die Justizlandschaft zu integrieren, um schnell und dezentral Lösungen anzubieten. Diese Schnittstelle ist natürlich eine enorme Aufgabe. Aber das alles macht Mut, dass die Justiz darüber wieder zu einem attraktiven Arbeitgeber wird. Denn nach den Gesprächen, die wir führen, schreckt die Papierflut gegenwärtig viele potenzielle Interessierte ab.“
GLTH: „Was habt ihr für das nächste Jahr geplant?“
iur.crowd: „Wir werden im nächsten Jahr unsere bereits erwähnte Suche nach Argumenten zu einem Tool weiterentwickeln, das es Anwält:innen ermöglicht, die in ihrem Schriftsatz verwendete Argumentation automatisiert prüfen zu lassen. Auf dieser Grundlage können Anwält:innen Vorschläge für alternative Argumentationen erhalten. Vor diesem Hintergrund werden wir im nächsten Jahr auch ein
Forschungsprojekt mit der Freien Universität Berlin starten, bei dem wir Grundlagen für einen entsprechenden digitalen wissenschaftlichen Mitarbeiter erarbeiten. Über die Schriftsatzprüfung
hinaus wird dieser spezifische juristische Fragen beantworten.“
GLTH: „Vielen Dank euch für das Interview.“„
Til ist CXO des Start-ups iur.crowd. Zudem ist er Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin und Doktorrand im Bereich der statistischen Auswertung richterlichen Verhaltens. Er gründete bereits erfolgreich die Initiative iur.reform zur Reform der juristischen Ausbildung mit bundesweiter Resonanz in Deutschland.
Frederik ist CEO des Start-ups iur.crowd. Zudem ist er Rechtsanwalt mit Erfahrung im Gesellschaftsrecht und zwei Legal Tech-Projekten. Daneben hat er bereits erfolgreich das Unternehmen Weihnachtsmann2Go mitgegründet, eine Plattform für Schauspieler:innen die zu Weihnachten in Familien u. a. den Weihnachtsmann spielen.
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